Die Compliance Werkstatt – Externer Datenschutzbeauftragter
Faire Pakete für Unternehmen und öffentliche Stelle –
verständlich kalkuliert, ohne versteckte Kosten.
Externer Datenschutzbeauftragter
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist für viele Unternehmen ab 20 Mitarbeitern und für öffentliche Stellen ab einem Mitarbeiter nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine strategische Entscheidung. Ein externer Datenschutzbeauftragter muss dabei mehr leisten als die Pflege von Dokumenten oder das Weiterreichen von Mustern. Er trägt eine rechtliche Kontrolle- und Beratungsfunktion, die fundierte juristische Kenntnisse voraussetzt.

Die Compliance Werkstatt stellt externe Datenschutzbeauftragte mit juristischer Qualifikation. Hierbei wird der Datenschutz nicht auf organisatorische Abläufe reduziert, sondern als rechtliche Aufgabe mit Verantwortung gegenüber der Leitung, Mitarbeitenden und Betroffenen verstanden.
Als externer Datenschutzbeauftragter begleiten wir Unternehmen und öffentliche Stellen dauerhaft. Dazu gehören die laufende Beratung der Verantwortlichen, die Prüfung von Verfahren, die Begleitung neuer Projekte, die Durchführung von Schulungen sowie die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden. Jede Entscheidung wird von uns rechtlich eingeordnet und dokumentiert, sodass sie auch im Nachhinein nachvollziehbar und belastbar ist.
Externer DSB für Unternehmen und Kommunen

Unternehmen erhalten eine strukturierte und nachvollziehbare Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Der Fokus liegt auf pragmatischen Lösungen, die verständlich aufbereitet und individuell an das jeweilige Unternehmen angepasst sind.
Öffentliche Stellen profitieren von einer unabhängigen Begleitung, die an die Abläufe und Anforderung des öffentlichen Dienstes angepasst sind. Die Unterstützung erfolgt praxisnah, verständlich aufbereitet und orientiert sich an den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Verwaltung (BayDSG, BDSG, DSGVO). Sie profitieren von langjähriger Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Stellen sowie von einem fundierten Verständnis kommunaler Abläufe und Entscheidungsstrukturen.
Der externe Datenschutzbeauftragte fungiert für Sie dabei als verlässlicher Ansprechpartner der rechtliche Risiken frühzeitig erkennt und klare Handlungsempfehlungen gibt, die auch umsetzbar sind. Ziel ist nicht die Überregulierung, sondern rechtssichere, praktikable Lösungen, die im Arbeitsalltag bestehen.