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Die Compliance Werkstatt
für Unternehmen & 
öffentliche Stellen

Datenschutz, Hinweisgeberschutz & Compliance praxisnah umgesetzt, verständlich und rechtssicher

  • Pragmatisch

  • Rechtssicher

  • Partnerschaftlich

Gemeinsam gestalten wir Ihren Datenschutz & Compliance

Externer Datenschutz­beauftragter

  • Beratung zu DSGVO, BDSG, BayDSG

  • Beratung zu Auftrags­verarbeitungs­verträge
  • Datenschutz­erklärung & Audits
  • Überwachung & Kontrolle des Datenschutzes

  • Schulungen & Sensibilisierungen

  • Begleitung von Datenschutz­vorfällen

Hinweisgeberschutz & Meldestellen­beauftragter

  • Einrichtung & Betrieb einer Meldestelle

  • Vorgaben & Regelungen

  • Begleitende Betreuung

  • Fristenkontrolle nach HinSchG

  • Einordnung der Meldung

  • Wahrung der Vertraulichkeit nach HinSchG

Compliance & Organisations­betreuung

  • Aufbau und Bewertung von Compliance-Strukturen und -Prozessen

  • Unterstützung bei internen Regelungen, Richtlinien und Zuständigkeiten

  • Rechtliche Einordnung organisatorischer Risiken

  • Pragmatische Beratung für öffentliche Stellen und Unternehmen

  • Schulungen & Sensibilisierungen

Externer Datenschutzbeauftragter &
DSGVO-Beratung für Unternehmen und öffentliche Stellen

Datenschutz ist heute keine theoretische Pflicht mehr, sondern eine organisatorische Daueraufgabe, die das Unternehmen oder die öffentliche Stelle vor weiteren Strafen schützt.

Unternehmen und öffentliche Stellen stehen vor der Herausforderung, die Anforderungen der DSGVO rechtssicher umzusetzen, ohne dabei den Arbeitsalltag zu blockieren oder sich in unnötiger Bürokratie zu verlieren.

Externer Datenschutzbeauftragter Preise

Die Compliance Werkstatt unterstützt Sie dabei als externer Datenschutzbeauftragter und mit praxisnaher DSGVO-Beratung.

Der Fokus liegt auf klaren Strukturen, nachvollziehbaren Entscheidungen und Lösungen, die im Alltag tatsächlich funktionieren.

So starten Sie mit der Compliance Werkstatt

1

Kostenloses Erstgespräch

  • Wir prüfen gemeinsam den Ist-Zustand und klären den Unter­stützungs­bedarf
2

Strukturierte Bestands­­aufnahme

  • Wir analysieren Ihre bestehenden Strukturen, Zuständigkeiten und mögliche Risiken

3

Projektstart & Umsetzung

  • Wir setzen gemeinsam Maßnahmen um & optimieren Strukturen
4

Laufende Betreuung & Audit

  • Ihre Prozesse werden laufend betreut und auditiert.

Externer Datenschutzbeauftragter – praxisnah und rechtssicher
Externer Datenschutzbeauftragter DSGVO-Beratung

Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir die datenschutzrechtliche Begleitung Ihrer Organisation gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nationalem Datenschutzrecht wie das Bundesdatenschutzgesetz oder auch das Bayerische Datenschutzgesetz (BDSG / BayDSG).

Dabei geht es nicht um umfangreiche Gutachten oder theoretischen Abhandlungen, die niemand versteht, sondern um eine strukturierte und rechtssichere Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

Typische Leistungen sind unter anderem:

  • Laufende Datenschutzberatung
  • Prüfung und Gestaltung von Auftragsverarbeitungs­verträgen
  • Unterstützung bei Datenschutzverletzungen
  • Begleitung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Schulungen und Sensibilisierung

Die Betreuung erfolgt abgestimmt auf Größe, Struktur und tatsächlichen Risiken Ihrer Organisation.

Interner VS externer Datenschutzbeauftragter

Interner Datenschutzbeauftragter

(Beispielrechnung für ein typisches KMU)
Arbeitsanteil der Beschäftigten
25 %
Gehaltsanteil als Datenschutzbeauftragter (mtl.)
1.000 €
Fortbildungskosten (jährl.)
800 €
Gesamtkosten pro Jahr
→ 12.800 €

Externer Datenschutzbeauftragter

(Planbare Pauschale – je nach Paket)
DSB-Betreuung (mtl.)
ab 89 €
Fortbildungskosten (jährl.)
0 €
Schulungen, Audits, Beratung uvm.
sh. Leistung im Paket
Gesamtkosten pro Jahr
→ ab 1.068 €
Datenschutz muss nicht teuer sein: planbar, pragmatisch und rechtssicher ab 89 € im Monat.

Interner Datenschutz­beauftragter

Vorteile

  • Unmittelbare Orts- und Organisationsnähe

  • Kennt interne Abläufe, Zuständigkeiten und Besonderheiten

  • Kurze Wege bei sehr organisations­spezifischen Fragestellungen

Interner Datenschutz­beauftragter

Nachteile

  • Erheblicher Einarbeitung- und Fortbildungs­aufwand
  • Datenschutz ist häufig nur eine Zusatzfrage

  • Ausfallrisiken durch Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel

  • Interessenkonflikte durch Mehrfachrollen (z. B. IT, Organisation, Personal)

  • Laufende Opportunitäts­kosten durch gebundene Arbeitszeit

Externer Datenschutz­beauftragter

Vorteile

  • Tiefes Spezialwissen statt „nebenbei“

  • Keine Fortbildungs- und Einarbeitungs­aufwand
  • Unabhängigkeit und kein Interessen­konflikt­risiko
  • Praxis aus vielen Mandanten (Unternehmen & Kommunen)

  • Planbare Kosten

Externer Datenschutz­beauftragter

Nachteile

  • Keine dauerhafte Präsenz vor Ort

  • Interne Ansprechperson erforderlich

  • Längere Einarbeitung der interner Abläufe und Zuständigkeiten

Wussten Sie schon?

Die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten ist auch in Kommunen sowie in Unternehmen zwingend erforderlich. Werden Mitarbeitende benannt, die gleichzeitig Aufgaben in IT, Organisation oder Personal wahrnehmen, können Interessenkonflikte entstehen, die datenschutzrechtlich problematisch sind.

DSGVO-Beratung für Unternehmen und öffentlichen Stellen

Die Anforderungen an den Datenschutz unterscheiden sich je nach Organisation erheblich, dennoch benötigt jedes Unternehmen sowie jede Kommune den grundsätzlichen Aufbau des Datenschutzmanagements. Unternehmen benötigen oft pragmatische Lösungen mit klaren Verantwortlichkeiten, während öffentliche Stellen besonderen rechtlichen und organisatorischen Vorgaben unterliegen. In beiden Fällen ist eine fachkundige, unabhängige und kontinuierliche datenschutzrechtliche Begleitung entscheidend.

DSGVO-Beratung Unternehmen Öffentliche Stellen

Der Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten verschafft Unternehmen und öffentlichen Stellen sowohl fachliche Expertise als auch spürbare finanzielle Vorteile.

Die DSGVO-Beratung der Compliance Werkstatt richtet sich daher gezielt an:

  • Unternehmen jeder Größe
  • Kommunen und sonstige öffentliche Stellen
  • Organisationen mit besonderen Datenschutzanforderungen

Ziel ist es, Datenschutz nicht nur formal korrekt, sondern nachvollziehbar, dokumentiert und dauerhaft tragfähig umzusetzen.

Datenschutz & Compliance verständlich umgesetzt

Datenschutz ist kein Selbstzweck.

Er muss sich in bestehende Abläufe integrieren lassen und für Verantwortliche, Mitarbeitende und Leitungsebenen verständlich bleiben.

Der Beratungsansatz der Compliance Werkstatt ist daher bewusst:

  • Pragmatisch statt theoretisch
  • Verständlich statt überkomplex
  • Rechtssicher statt riskant

So entstehen Lösungen, die nicht nur bei Prüfungen bestehen, sondern auch im Alltag akzeptiert werden.

Datenschutz braucht mehr als Checklisten – Warum Datenschutz ohne juristische Expertise riskant ist

Externer DSB DSGVO-Beratung Unternehmen Kommunen

Gerade im Datenschutz ist eine fundierte juristische Fachkenntnis von entscheidender Bedeutung. Viele Fragestellungen lassen sich nicht durch Checklisten oder technischen Standardlösungen beantworten, sondern erfordern eine rechtliche Einordung, Abwägung und belastbare Argumentation. Im Anschluss die Gesamtbeurteilung dann noch für den Auftraggeber verständlich zu kommunizieren, daran fehlt es leider häufig.

Fehlt diese juristische Tiefe, besteht die Gefahr, dass Maßnahmen zwar gut gemeint, aber rechtlich nicht tragfähig sind, mit entsprechenden Risiken für Sie als Verantwortlichen und Entscheidungsträger. Ein externer Datenschutzbeauftragter sollte daher nicht nur Prozesse begleiten, sondern rechtlich souverän beraten können.

Warum die Compliance Werkstatt?

Die Compliance Werkstatt steht für Datenschutz- und Compliance-Beratung auf fundierter juristischer Grundlage, klar strukturiert, persönlich begleitet und verständlich umgesetzt. Datenschutz wird dabei als rechtliche Kernaufgabe verstanden, die eine sorgfältige Einordnung, nachvollziehbare Entscheidungen und eine verlässliche Umsetzung erfordert.

Sie erhalten einen festen Ansprechpartner mit juristischer Qualifikation, transparente Leistungen und eine Beratung, die rechtliche Anforderungen präzise einordnet und zugleich praktikabel umsetzt, für Unternehmen ebenso wie für öffentliche Stellen.

Sie möchten klären, ob ein externer Datenschutzbeauftragter für Ihre Organisation erforderlich ist oder wie Ihre DSGVO-Pflichten, -Fragen konkret umzusetzen sind?

FAQ

Welche Aufgaben gehören zu einem Datenschutzbeauftragten?2026-01-27T21:05:16+01:00

Zu den gesetzlichen Aufgaben des DSB gehören insbesondere die Beratung des Verantwortlichen, die Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften sowie die Sensibilisierung und Schulung von Beschäftigten.

Worin untescheidet sich die Compliance Werkstatt von anderen Beratern?2026-01-27T20:44:17+01:00

Statt langer Gutachten oder praxisferner Beratungsansätze bekommen Sie verständliche, umsetzbare Lösungen – juristisch sauber, aber ohne unnötige Komplexität.

Durch meine Erfahrung mit Kommunen und Unternehmen kenne ich sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch den Praxisalltag.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter bzw. Meldestellenbeauftragter?2026-02-07T18:57:53+01:00

Die Kosten hängen von Größe, Branche und Umfang der Betreuung ab. Üblich sind transparente Monatspauschalen oder klar definierte Projektpakete. Am besten Sie schauen sich die grobe Übersicht im Preisrechner an. Im Anschluss des Erstgesprächs erhalten Sie ein Angebot über die weiteren Kosten.

Wie schnell können wir starten?2026-01-27T20:38:07+01:00

Ein Erstgespräch ist meist innerhalb weniger Tage möglich. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah ein Angebot und einen konkreten Starttermin sowie erste vorbereitende Maßnahmen.

Ab welcher Größe braucht meine Kommune einen Datenschutzbeauftragten?2026-01-27T20:29:35+01:00

Für öffentliche Stellen gelten andere Vorgaben als für Unternehmen – hier ist ein DSB unabhängig von der Mitarbeiterzahl verpflichtend.

Ab welcher Größe braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?2026-01-27T20:23:30+01:00

In der Regel ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogenen Daten beschäftigt sind oder besonders sensible Daten verarbeitet werden.

Extra Wissen

Die Benennung eines internen Datenschutzbeauftragten allein genügt nicht. Nach der DSGVO muss der Verantwortliche sicherstellen, dass der DSB seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann und ihm hierfür ausreichende zeitliche, organisatorische und fachliche Ressourcen zur Verfügung stehen. Zudem muss dieser weisungsfrei und unabhängig sein.

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