Externer Datenschutzbeauftragter für Bayern.
Persönliche Datenschutzbetreuung für Unternehmen, Kommunen, Vereine und öffentliche Stellen in Bayern. Die Compliance Werkstatt übernimmt die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten, begleitet laufende Datenschutzfragen und verbindet die persönliche Betreuung mit einer strukturierten digitalen Datenschutzorganisation.
Einordnung
Was ein externer Datenschutzbeauftragter leistet.
Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt eine unabhängige Beratungs- und Kontrollfunktion. Er unterstützt die Organisation dabei, Datenschutzpflichten zu erkennen, Risiken einzuordnen, Verantwortlichkeiten zu klären und Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Dabei geht es nicht darum, jedes Thema unnötig kompliziert zu machen. Entscheidend ist eine rechtlich saubere, aber realistische Umsetzung. Datenschutz muss im Arbeitsalltag funktionieren, sonst bleibt er bloße Theorie.
Die Compliance Werkstatt begleitet Unternehmen, Kommunen, Vereine und öffentliche Stellen dauerhaft als externer Datenschutzbeauftragter und verbindet juristische Prüfung mit praktischer Umsetzung. Im aktiven DSB-Mandat ist zusätzlich die Basic-Version der Compliance Werkbank ohne gesonderte Lizenzkosten enthalten.
Pflicht zur Benennung
Wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten?
Ob ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss, hängt von der Organisation und den Verarbeitungstätigkeiten ab. Eine pauschale Antwort allein nach Unternehmensgröße greift zu kurz.
Öffentliche Stellen müssen nach Art. 37 DSGVO grundsätzlich einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn die Verarbeitung von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durchgeführt wird. Für Unternehmen und andere nichtöffentliche Stellen kommt ergänzend § 38 BDSG hinzu.
Nach § 38 Abs. 1 BDSG besteht insbesondere eine Benennungspflicht, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von dieser Personenzahl ist ein Datenschutzbeauftragter außerdem unter anderem zu benennen, wenn Verarbeitungsvorgänge einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO unterliegen.
Behörden und Kommunen
Bei öffentlichen Stellen steht nicht die Mitarbeitendenzahl im Vordergrund, sondern die Verarbeitung durch eine Behörde oder öffentliche Stelle.
20-Personen-Grenze
Bei nichtöffentlichen Stellen ist besonders zu prüfen, wie viele Personen ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten.
Besondere Verarbeitungen
Auch unabhängig von der Personenzahl können die Voraussetzungen des Art. 37 DSGVO oder weitere Fälle des § 38 Abs. 1 BDSG eine Benennung erforderlich machen.
Leistungsumfang
Aufgaben der externen Datenschutzbetreuung.
Die konkrete Betreuung richtet sich nach Größe, Risiko, Datenarten, vorhandener Dokumentation und internen Abläufen. Typischerweise umfasst die Tätigkeit folgende Bereiche:
Leitung und Fachbereiche unterstützen
Beratung zu Rechtsgrundlagen, Datenschutzprozessen, Projekten, Fachverfahren, Websites, Dienstleistern und konkreten Einzelfällen.
Datenschutzorganisation prüfen
Überprüfung von Verarbeitungen, Informationspflichten, Auftragsverarbeitung, technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie internen Zuständigkeiten.
Nachweise nachvollziehbar machen
Unterstützung bei VVT, Löschkonzept, DSFA, Datenschutzvermerken, Vorfalldokumentation und jährlicher Datenschutzberichterstattung.
Mitarbeitende sensibilisieren
Schulungen und verständliche Hinweise zu typischen Datenschutzrisiken im Alltag, etwa E-Mail, Auskunft, Fotos, Cloud oder Homeoffice.
Kontaktstelle sein
Begleitung bei aufsichtsbehördlichen Fragen, Datenschutzverletzungen, Meldungen, Beschwerden und nachvollziehbarer Kommunikation.
Anfragen einordnen
Unterstützung bei Auskunftsersuchen, Löschanfragen, Berichtigung, Kopien, Identitätsprüfung, Fristen und Rechten Dritter.
Warum extern?
Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt Abstand, Fachwissen und Routine in Datenschutzfragen mit. Gerade kleinere Organisationen profitieren davon, weil intern häufig Zeit, Spezialwissen oder Unabhängigkeit fehlen. Bei internen Doppelrollen muss zusätzlich geprüft werden, ob andere Aufgaben zu Interessenkonflikten im Sinne des Art. 38 Abs. 6 DSGVO führen.
Typische interne Probleme
Viele Organisationen haben Datenschutzdokumente, aber keine dauerhaft gepflegte Datenschutzorganisation.
Unternehmen und Kommunen
Gute Datenschutzbetreuung muss die Organisation verstehen.
Bei Unternehmen stehen häufig Beschäftigtendaten, Kundenkommunikation, Websites, Marketing, Bewerbungen, Dienstleister, Cloud-Dienste und interne Prozesse im Mittelpunkt.
Bei Kommunen und öffentlichen Stellen geht es oft um Bürgerdaten, Fachverfahren, Gremienarbeit, Ratsinformationssysteme, Bauhof, Kita, Feuerwehr, Veröffentlichungen, Auskunftsersuchen und Datenschutzvorfälle.
Die Compliance Werkstatt berücksichtigt diese Unterschiede. Deshalb werden Datenschutzfragen nicht abstrakt beantwortet, sondern mit Blick auf Organisation, Zuständigkeit, Rechtsgrundlage und praktische Umsetzung eingeordnet.
Ablauf
So läuft die externe Betreuung ab.
Der Einstieg erfolgt strukturiert. Zuerst wird der aktuelle Stand geklärt. Danach werden Prioritäten gesetzt und die laufende Betreuung aufgebaut.
Abgrenzung
Externe Betreuung oder DSGVO-Beratung?
Eine DSGVO-Beratung eignet sich, wenn eine konkrete Einzelfrage oder ein einzelnes Projekt geprüft werden soll. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist sinnvoll, wenn eine laufende Funktion mit Benennung, Beratung, Kontrolle und regelmäßiger Begleitung benötigt wird.
In vielen Fällen ergänzt sich beides: Aus einer ersten DSGVO-Beratung kann eine dauerhafte externe Datenschutzbetreuung entstehen.
Kurze Orientierung
Weiterführende Themen
Passende Seiten und Fachbeiträge.
Je nach Anliegen können weitere Leistungen und Beiträge helfen, den Bedarf besser einzuordnen.
Häufige Fragen
Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten.
Viele Fragen zur Benennung hängen vom konkreten Sachverhalt ab. Die folgenden Antworten helfen bei der ersten Orientierung.
Wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
In Deutschland ist bei nichtöffentlichen Stellen insbesondere § 38 BDSG wichtig. Danach ist ein Datenschutzbeauftragter unter anderem zu benennen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Daneben können weitere Pflichten nach Art. 37 DSGVO bestehen.
Brauchen öffentliche Stellen einen Datenschutzbeauftragten?
Ja. Öffentliche Stellen müssen nach Art. 37 DSGVO grundsätzlich einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn die Verarbeitung durch eine Behörde oder öffentliche Stelle erfolgt. Ausnahmen gelten insbesondere für Gerichte im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit.
Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter?
Er berät die Organisation, überwacht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, unterstützt bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, ist Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und begleitet Datenschutzfragen im laufenden Betrieb.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Die DSB-Betreuung beginnt bei der Compliance Werkstatt ab 89 € netto pro Monat. Der konkrete Preis richtet sich nach Organisation, Mitarbeitendenzahl, Datenarten, Risiko und vereinbartem Leistungsumfang. Im aktiven DSB-Mandat ist die Basic-Version der Compliance Werkbank ohne zusätzliche Lizenzkosten enthalten.
Ist ein externer Datenschutzbeauftragter besser als ein interner?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann besonders sinnvoll sein, wenn intern Fachwissen, Zeit, Unabhängigkeit oder laufende Datenschutzroutine fehlen.
Kann ich auch freiwillig einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Ja. Eine freiwillige Benennung kann sinnvoll sein, wenn eine Organisation Datenschutz dauerhaft strukturiert betreuen und eine klare Ansprechperson schaffen möchte.
Externe Datenschutzbetreuung anfragen?
Schildern Sie kurz Ihre Organisation, Mitarbeitendenzahl und den aktuellen Datenschutzstand. Danach lässt sich schnell einordnen, welches Paket sinnvoll ist und ob eine Benennung erforderlich oder empfehlenswert ist.
